Baustandsdokumentation und Fertigstellungsbescheinigung
nach § 641a, BGB
Hierbei handelt es sich um das ab 01.05.2000 gültige Gesetz zur
Beschleunigung fälliger Zahlungen und hat zum Ziel, die Abnahme
einer Leistung erzwingen zu können, als Voraussetzung für die
Fälligkeit der Werklohnforderung.
Rechnungsprüfung
Dem Bauherren fehlen häufig die Sachkenntnisse, die Endab-
rechnung eines technischen Auftrages auf Vollständigkeit, Produkt-
gleichheit und Preisgestaltung zu prüfen. Hier stehe ich, als ver-
eidigter Sachverständiger, als unparteiischer Helfer zur Verfügung.