Öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger im Installateur-
und Heizungsbauerhandwerk
der Handwerkskammer Rheinhessen

 

KontaktVitaWas ich für Sie tun kann!Wer sind die Auftraggeber?Wo liegen die fachlichen  Grenzen des Sachverständigen?Wie ist die Neutralität des Sachverständigen gewährleistet?Wozu einen vereidigten Sachverständigen Beauftragen?

 


Was ich für Sie tun kann!

 

Baustandsdokumentation und Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a, BGB
Hierbei handelt es sich um das ab 01.05.2000 gültige Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen und hat zum Ziel, die Abnahme einer Leistung erzwingen zu können, als Voraussetzung für die Fälligkeit der Werklohnforderung.
Rechnungsprüfung
Dem Bauherren fehlen häufig die Sachkenntnisse, die Endab-
rechnung eines technischen Auftrages auf Vollständigkeit, Produkt-
gleichheit und Preisgestaltung zu prüfen. Hier stehe ich, als ver-
eidigter Sachverständiger, als unparteiischer Helfer zur Verfügung.

 

 
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