Öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger im Installateur-
und Heizungsbauerhandwerk
der Handwerkskammer Rheinhessen

 

KontaktVitaWas ich für Sie tun kann!Wer sind die Auftraggeber?Wo liegen die fachlichen  Grenzen des Sachverständigen?Wie ist die Neutralität des Sachverständigen gewährleistet?Wozu einen vereidigten Sachverständigen Beauftragen?

 


Wozu einen vereidigten Sachverständigen beauftragen?

 
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hat seine besondere Sachkunde, welche seinen Wissensstand von dem sonstiger Sachverständiger in seinem jeweiligen Bestellungsgebiet abhebt, vor einer Prüfungskommission unter Beweis stellen müssen. Seine Ausbildung, langjährige Berufserfahrung und die persönliche Integrität wurden geprüft. Ständige Weiterbildung ist selbstverständlich. Er unterliegt einer ständigen fachlichen Kontrolle durch die bestellende Kammer. Gutachten von vereidigten Sachverständigen genießen im allgemeinen Geschäftsverkehr eine besonders hohe Glaubwürdigkeit. Nach den Prozessordnungen sollen Gerichte nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragen.