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Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hat
seine besondere Sachkunde, welche seinen Wissensstand von dem sonstiger
Sachverständiger in seinem jeweiligen Bestellungsgebiet abhebt,
vor einer Prüfungskommission unter Beweis stellen müssen. Seine
Ausbildung, langjährige Berufserfahrung und die persönliche Integrität
wurden geprüft. Ständige Weiterbildung ist selbstverständlich. Er
unterliegt einer ständigen fachlichen Kontrolle durch die bestellende
Kammer. Gutachten von vereidigten Sachverständigen genießen im allgemeinen
Geschäftsverkehr eine besonders hohe Glaubwürdigkeit. Nach den Prozessordnungen
sollen Gerichte nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
beauftragen.
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